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   KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86   

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https://dejure.org/1986,3557
KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86 (https://dejure.org/1986,3557)
KG, Entscheidung vom 28.07.1986 - 1 W 1780/86 (https://dejure.org/1986,3557)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 1986 - 1 W 1780/86 (https://dejure.org/1986,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des Personensorgerechtspflegers; Übertragung des Personensorgerechts auf einen Pfleger; Eingriffe in das gesetzliche Gewaltverhältnis zum Schutz des Kindes; Voraussetzungen für ein ...

  • mansui.eu PDF

    FGG § 57; MSA Art. 1, Art. 2, Art. 8, Art. 13
    Elterliche Sorge; Entziehung des Personensorgerechts über ein ausländisches Kind nach deutschem Recht; Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Übertragung des Personensorgerechts auf einen Pfleger; Auswahl des Personensorgerechtspflegers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1331
  • FamRZ 1986, 1245
  • Rpfleger 1986, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.05.1970 - 1 W 5529/70
    Auszug aus KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
    Ein berechtigtes Interesse hat jeder, der ein verständliches Anliegen hat, sich des Kindes anzunehmen, etwa aufgrund einer Beziehung, die ihm begründeten Anlaß gibt, für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (vgl. auch Senat OLGZ 1971, 77, 80; Jansen, aaO § 57 Rdn. 27).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
    Das Vormundschaftsgericht kann bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maße vorhandenen Gefahr eingreifen, daß sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des Kindeswohles mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt (BGH FamRZ 1956, 350).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
    Mit solchen Schutzmaßnahmen kann demgemäß auch in ein grundsätzlich anzuerkennendes Gewaltverhältnis eingegriffen werden (vgl. BGHZ 60, 68; Senat NJW 1985, 68).
  • KG, 14.09.1984 - 1 W 427/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unverschuldet; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
    Mit solchen Schutzmaßnahmen kann demgemäß auch in ein grundsätzlich anzuerkennendes Gewaltverhältnis eingegriffen werden (vgl. BGHZ 60, 68; Senat NJW 1985, 68).
  • KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07

    Vormundschaft: Anspruch eines nicht sorgeberechtigten Kindesvaters, der die

    Die engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Mündel bleiben bestehen und rechtfertigen es, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der §§ 1887 BGB, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG die Interessen des Mündels wahrnimmt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986, 1 W 1780/86 -).

    Der Beschwerdeführer wird durch die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts nicht in eigenen Rechten beeinträchtigt, weil ihm die Personensorge für das Mündel entzogen worden ist und die Auswahl des Vormunds zu den Personensorgeangelegenheiten gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986 - 1 W 1780/86 -, NJW-RR 1986, 1331; KGJ, 47, 30, 31).

  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es sich um eine Angelegenheit von besonderer Tragweite handelt (vgl. [u.a. KG], OLGZ 1986, 324,328), die wie ein Wechsel der Religion oder der Staatsangehörigkeit über eine Beendigung des Sorgerechtsentzugs hinauswirkt.
  • BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 193/98

    Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen eine die Entlassung des

    Daher berühren Entscheidungen, die für einen bestimmten Bereich der elterlichen Sorge Pflegschaft anordnen, diese aufheben oder beschränken, sowie Entscheidungen über die Auswahl oder Entlassung des in diesem Bereich tätigen Pflegers zwar die Rechte der Mutter und des Kindes, eventuell auch des Pflegers, nicht aber die Rechtsphäre des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. Bay.ObLG FamRZ 1997, 1299 ; KG OLGZ 1986, 324/327).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 225/97

    Beschwerderecht eines vom Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeschlossenen Vaters

    Ihm steht ein eigenes Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG , das durch die Aufenthaltsbestimmung des Kreisjugendamtes beeinträchtigt sein könnte, nicht zu (vgl. KGJ 47, 30; KG OLGZ 1986, 324/327).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88

    Entlassung des Nachlassverwalters wegen Pflichtverletzungen; Ablehnung des

    Im Vormundschaftsrecht ist vielmehr die Antrag- und Beschwerdeberechtigung deshalb auf Personen beschränkt, die ein berechtigtes Interesse haben, für das Wohl des Mündels einzutreten (vgl. KG OLGZ 1986, 324; Bumiller/Winkler, FGG, 4. Aufl., § 57 Anm. zu Nr. 9, b), weil die Vormundschaft allein dessen Interessen dient.
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